Stifter werden

Jede natürliche Person kann eine Stiftung gründen. Dabei gibt es verschiedene Rechtsformen. Sie können zum Beispiel testamentarisch verfügen, dass mit einem Teil Ihres Vermögens eine Stiftung innerhalb der Wissenschaftlichen Gesellschaft errichtet wird. Ihre Stiftung kann dem allgemeinen Vermögen der Gesellschaft zugeführt oder ihr für einen speziellen Zweck zugewendet werden, beispielsweise zur Förderung genau umrissener Vorhaben oder zur Unterstützung eines ganz bestimmten Personenkreises.

Stiftung bürgerlichen Rechts

Um eine Stiftung im engeren juristischen Sinn handelt es sich bei der gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie müssen über eine vom Regierungspräsidium genehmigte Satzung verfügen. Diese kann die Maßgabe enthalten, die Erträgnisse der Stiftung der Wissenschaftlichen Gesellschaft zur Förderung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben zu überlassen. Weitere Informationen darüber, was eine Stiftung ist, welche Rechtsformen es gibt und wie eine Stiftungsgründung funktioniert, finden Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.